Datenschutz ist mir ein echtes Anliegen, muss aber gelebt werden. Das ist auf den ersten Blick manchmal unpraktisch und wirkt kleinkariert:
Jede durchschnittliche Web-2.0 Anwendung hat heute Möglichkeiten zur Datensammlung, von denen die Stasi von 20 Jahren wahrscheinlich nicht zu träumen gewagt hätte. Stasi war böse, aber Yasni ist gut?
Gestern las ich einen Text, in dem nachvollziehbar beschrieben wurde, warum aus den Bestimmungen des BDSG hervorgeht, dass Arztpraxen unabhängig von ihrer Größe dazu verpflichtet seien, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen, der eine Vorabprüfung nach BDSG beim Einsatz von Software zur Verwaltung von Patientendaten vornimmt. In Kurzform bedeutet das: Erheblicher Aufwand und Kosten. Ich kann die Mediziner geradezu schon vor mir sehen, wie sie mit verdrehten Augen “Nicht auch das noch!” antworten, wenn ich das erwähne. Dies illustriert aber sehr schön, was das Problem beim Datenschutz ist: Während wohl jeder erstmal der abstrakten Forderungen nach Schutz von persönlichen Gesundheitsdaten zustimmen würde, will dann keiner den Aufwand wirklich treiben (und: bezahlen), der dadurch in der praktischen Umsetzungen entsteht. Solange es also keinen Kläger gibt, leben die Ärzte mit einer Art “Gentleman’s agreement”: Es wird schon schief gehen.
In der jüngeren Vergangenheit gab es einige prominente Fälle von Datenmissbrauch: Rasterfahndungen bei der Bahn und deutschen Bank und Bespitzelung bei Lidl haben öffentlichen Protest ausgelöst. Ob das aber bei den vielen tausend direkt betroffenen Mitarbeitern dazu geführt hat, dass diese ihren persönlichen Umgang mit schützenswerten Daten überdenken, bezweifle ich. Und solange Datenschutz keine Forderung “von unten” ist, die täglich auch ohne juristischen Druck eingefordert wird, werden Unternehmen und Organisationen Datenschutz nur soweit leben, wie es zur Vermeidung von Scherereien und schlechtem Image nötig ist.